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Zollkontrolle

Einfuhr von Waren in die Russische Föderation

Natürlichen Personen ist es erlaubt, Waren für nichtkommerzielle Nutzung in begleitetem oder unbegleitetem Gepäck, ohne Zahlung von Zoll in die Russische Föderation einzuführen, deren Gesamtwert  65 Tausend Rubel und ein Gesamtgewicht von 50 kg nicht überschreitet.

Bei einer Überschreitung der oben genannten Normen, wird eine Gebühr in Höhe von 30% ihres Zollwertes erhoben, jedoch nicht weniger als 4 Euro je Kilogramm, bei einem Gesamtwert von nicht mehr als 650 Tausend Rubel und einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 200 kg.

Einfuhr ausländischer Währung

Die Einfuhr von ausländischer Währung und  Zahlungsmitteln ausländischer Währung ist nicht beschränkt, muss jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.

Die Einfuhr Russischer Währung (Rubel) in die Russische Föderation ist erlaubt:

  • natürlichen Personen (Staatsbürger sowie Ausländer) in Höhe einer Summe, die 500 (fünfhundert) in der Russischen Föderation geltende Mindestarbeitslöhne (1 MROT = 100 Rubel) nicht übertritt;
  • im Ausland stationierten Militärangehörigen, Arbeitern und Angestellten der Russischen Streitkräfte, die in die Russische Föderation zum Zwecke des Urlaubs oder zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle(Arbeit, ständiger Wohnsitz) einreisen sowie im Ausland stationierten Militärangehörigen, die aus den Reihen der russischen Streitkräfte zur Reserve entlassen wurden, die in die Russische Föderation einreisen, in Höhe einer Summe, die von den Militärbehörden der Zentralbank der Russischen Föderation oder der Streitkräfte angegeben wurden;
  • Staatsbürgern der Russischen Föderation und ausländischer Staaten, die in die Russische Föderation einreisen (Zwangaussiedler oder Flüchtlinge), in Höhe einer Summe, die 500 Mindestarbeitslöhne  (MROT) übersteigen, was mit Dokumenten über die Herkunft des Geldes belegt sein muss. Diese Dokumente müssen vom Konsularischen Dienst des Außenministeriums der Russischen Föderation in den jeweiligen Staaten notariell beglaubigt sein.

Die Einfuhr folgender Artikel in die Russische Föderation sind untersagt

  • Schussfeuerwaffen, kalte Waffen, entsprechende Munition;
  • Narkotika, Psychopharmaka;
  • Druck- und graphische Erzeugnisse, deren Inhalt die staatliche Sicherheit, den Schutz der öffentlichen Ordnung, die Moral der Bevölkerung, das Leben und die Gesundheit der Menschen oder das Umfeld gefährden könnte.            

Die zollfreie Einfuhr folgender Waren in die Russische Föderation ist erlaubt

pro Person
  • Alkoholische Getränke - 2 Liter;
  • Tabakwaren: Zigarren - 50 Stück, Zigarillos - 100 Stück, Zigaretten - 200 Stück, Tabak - 0, 25 Kilogramm
  • Kaviar vom Stör (schwarzer Kaviar), nicht mehr als 250 g

Die Ausfuhr folgender Artikel aus der Russischen Föderation ist untersagt

  • Waffen jeder Gattung und entsprechende Munition (Ausfuhr nur mit spezieller Genehmigung des Innenministeriums der Russischen Föderation);
  • Narkotika und Psychopharmaka;
  • Ungültige Wertpapiere;
  • Kunstwerke und Antiquitäten, die einen bedeutenden künstlerischen, historischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Wert besitzen (Ausfuhr nur mit spezieller Genehmigung des Kulturministeriums der Russischen Föderation);
  • Filme, Videoaufzeichnungen, Datenträger, die Informationen enthalten, die die Interessen des Staates sowie die Bürgerrechte gefährden können;
  • Geweihe von Saigas (Antilope), Maral (Hirsch), gefleckten Hirschen und des Isubra (Hirsch), Felle gefleckter Hirsche (können von Außenhandelsorganisationen der Russischen Föderation mit spezieller Genehmigung der Jagdbehörde ausgeführt werden);
  • Schwarzer Kaviar, in einer Menge von mehr als 250 g pro Person, unabhängig vom Alter.
  • Die Ausfuhr aller Arten von Tieren, Vögeln, Rohstoffe und Produkte tierischer Herkunft, erfolgt nach Ausstellung eines Zertifikats, das vom Pulkovo PKVP (Veterinär-Grenzkontrolle) ausgegeben wird. (Flughafen „Pulkovo-2“, Hauptgebäude, Zimmer 63 Tel.104-34-24).

Die Ausfuhr ausländischer Währung durch natürliche Personen (Russ. Staatsbürger und Ausländer)

Die Ausfuhr ausländischer Währung aus der Russischen Föderation in bar durch natürliche Personen in Höhe eines bis zu einschließlich 10000 US-Dollar entsprechenden Betrages, errechnet zum aktuellen Umrechnungskurs der Bank von Russland, erfolgt unter Berücksichtigung der Zollregeln. Dabei ist es nicht erforderlich den Zollbehörden Genehmigungen vorzulegen.

Die Ausfuhr ausländischer Währung aus der Russischen Föderation in bar durch natürliche Personen in Höhe Betrages, der einem Äquivalent von über 10000 US-Dollar entspricht, erfordert die Vorlage folgender Dokumente:

  • eine Einfuhrzollerklärung, in der früher in die Russische Föderation eingeführte ausländische Währung angegeben wird
    oder
  • eine Bescheinigung (Formblatt Ò-28), in der früher eingeführte ausländische Währung angegeben wird. Die Laufzeit der Bescheinigung beträgt 2 Jahre.

Bei Verlust der Zollerklärung oder anderer Dokumente, die die Ausfuhr ausländischer Währung genehmigen, erlischt die Erlaubnis des Eigentümers auf Ausfuhr ausländischer Währung ins Ausland.

Die Ausfuhr Russischer Währung

Erlaubt ist in eine Summe, die 500, in der Russischen Föderation festgelegte, Mindestarbeitslöhne (1 MROT = 100 Rubel) nicht überschreitet.

Die Ausfuhr von Edelmetall-Münzen aus der Russischen Föderation, ist im Rahmen der bestehenden Wertbeschränkungen erlaubt. Dabei darf der Gesamtwert der auszuführenden Waren das Äquivalent von 10000 US-Dollar nicht überschreiten.

Verfügungsanordnung über Gegenstände, deren Ausfuhr nicht genehmigt wurde

Über Gegenstände, deren Ausfuhr aus der Russischen Föderation nicht genehmigt wurde, kann der Eigentümer nach persönlichem Ermessen auf dem Territorium der RF verfügen oder zur Aufbewahrung dem Zoll übergeben.
Gegenstände, deren Einfuhr in die Russischen Föderation nicht genehmigt wurde, kann der Eigentümer ins Ausland zurücksenden oder zur zeitweiligen Aufbewahrung in das Lager des Zoll übergeben.
Den Eigentümern wird eine Quittung (nach Formblatt) über die Annahme dieser Gegenstände zur Aufbewahrung ausgegeben. Angenommene Gegenstände werden bis zu 2 Monaten aufbewahrt. Gegenstände, die spezielle Aufbewahrungsbedingungen erfordern und schnell verderbliche Produkte werden bis zu 3 Tage verwahrt.

Gegen Vorlage der Original-Quittung erhalten die Besitzer die aufbewahrten Gegenstände zurück. Sollten die Gegenstände einer Dritten Person ausgegeben werden, so benötigt diese neben der Quittung auch eine Vollmacht, die ihn zur Annahme des Gepäcks berechtigt.

Gegenstände, die aus Gründen der Sanitär- und Quarantäneordnung zurückgehalten wurden, werden nicht zurückgegeben.

Die zeitweilige Einfuhr und Ausfuhr von Waren

Bürgern, deren ständiger Wohnsitz außerhalb der Russischen Föderation liegt, ist die zollfreie, zeitweilige Einfuhr von Waren, die zur eigenen persönlichen und nicht zu Produktions- oder anderer kommerzieller Verwendung bestimmt sind, in die Russische Föderation erlaubt.

Bürgern, deren ständiger Wohnsitz innerhalb der Russischen Föderation liegt, ist die zollfreie, zeitweilige Ausfuhr von Waren, die zur eigenen persönlichen und nicht zu Produktions- oder anderer kommerzieller Verwendung bestimmt sind, in die Russische Föderation erlaubt.

Waren nichtrussischer Herkunft, die zeitweilig nach bzw. aus Russland ein- bzw. ausgeführt werden, müssen beim Zoll deklariert werden.

Die zeitweilige Einfuhr und Ausfuhr folgenden Waren ist erlaubt:

  • Kleidung;
  • Toiletten-, Kosmetikartikel;
  • persönlicher Schmuck (Juwelierarbeit);
  • Foto- und Filmkamera mit der erlaubten Menge an Filmen und Zubehör;
  • tragbare Dia- und Filmvorführgeräte mit Zubehör und einer vernünftigen Menge an Dias und Filmen;
  • Videokameras und tragbare Videorecorder mit einer vernünftigen Menge an Filmen;
  • tragbare Musikinstrumente;
  • tragbare Schallplattenspieler mit Schallplatten;
  • tragbare Tonaufnahmegeräte und Wiedergabegeräte (einschließlich Diktiergeräte) mit Bändern;
  • tragbare Radioapparate;
  • tragbare Fernseher;
  • tragbare Schreibmaschinen;
  • tragbare Rechner (Kalkulatoren);
  • tragbare Personalcomputer;
  • Ferngläser;
  • Kinderwagen;
  • Rollstühle;
  • Sportausrüstung, wie Zelte und andere touristische Ausrüstung, Angelschnüre, Alpinisten-, Tauchausrüstung, Sportwaffen mit Zubehör, Fahrräder, Paddelboote, Kanus oder Kajaks mit einer Länge bis zu 5,5 Metern, Ski, Tennisschläger, Surfbretter, Golfausrüstung, Segelflugzeuge, Drachenfluggeräte;
  • tragbare Dialysegeräte und ähnliche medizinische Geräte sowie entsprechendes Verbrauchsmaterial;
  • andere Waren, die offensichtlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

 

Alle Waren, die zeitweilig ein- bzw. ausgeführt werden, müssen dementsprechend auch wieder zurück aus- bzw. eingeführt werden.

Zollerklärung

Gemäß Artikel 168 des Zollgesetzbuches der Russischen Föderation, müssen alle Waren und Transportmittel, die über die Zollgrenze der Russischen Föderation befördert werden,  bei den Zollbehörden der Russischen Föderation deklariert werden.

Schriftlich deklariert werden müssen:

  1. eingeführte ausländische Währung in bar in Höhe von über 10 000 US-Dollar (oder Äquivalent)
  2. ausgeführte ausländische Währung in bar in Höhe von über 3000 US-Dollar (oder Äquivalent)
  3. Währung der Russischen Föderation in bar in Höhe von über 500 (fünfhundert) in  Russland geltenden Mindestarbeitslöhnen (1 ÌRÎÒ = 100 Rubel)
  4. Wertpapiere
  5. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin) jeder Art und in jedem Zustand
  6. Edelsteine (natürliche Diamanten, Rubine, Smaragde, Saphire, Alexandrite, natürliche Perlen)
  7. Waffen jeder Art, Munition, Sprengstoff
  8. Narkotika und Psychopharmaka
  9. Giftige und stark wirkende Stoffe und Medikamente
  10. Antiquitäten und Kunstwerke
  11. Druckerzeugnisse und andere Datenträger
  12. Radioaktives Material
  13. Objekte gefährdeter wilder Flora und Fauna, Teile davon sowie daraus entstandene Artikel
  14. Radioelektronische Einrichtungen (Hochfrequenzgeräte) und Verbindungsmittel
  15. Waren, die der Zollbesteuerung unterliegen
  16. Gegenstände, deren Einfuhr nur bei Vorlage zusätzlicher Dokumente erlaubt ist oder deren Einfuhr beschränkt ist
  17. Handgepäck und Gepäck von Passagieren, die unbegleitetes Gepäck bei sich haben
  18. Zeitweilig eingeführte (ausgeführte) Waren
  19. Waren, die für die Produktion oder andere kommerzielle Verwendung bestimmt sind

Ein Passagier, der die Grenze überquert, muss sich mit seinem Gepäck sowie anderen transportierten Waren in dem Saal, in dem die Zollkontrolle durchgeführt wird, einfinden. Er ist verpflichtet, den Zollbeamten alle geforderten Information zu geben. Sollte eine Kontrolle erforderlich sein, packt der Passagier sein Gepäck selbst aus und packt es danach wieder selbst ein.

Das Deklarieren erfolgt mit der Nutzung der roten und grünen Korridore.

Passagiere, die in die Russische Föderation einreisen, gehen in die Zone der Zollkontrolle durch den roten oder den grünen Korridor. Die Form des Deklarierens durch Nutzung der roten und grünen Korridore – ist ein System der eigenständigen Auswahl durch die Person, die die Zollgrenze passiert.

Der rote Korridor ist gekennzeichnet mit einem roten Quadrat mit der Aufschrift "Zollkontrolle" in russischer und englischer Sprache. Er ist vorgesehen für Personen, deren Gepäck separat befördert wird oder Waren enthält:

  • die den Zollorganen vorgelegt werden müssen;
  • deren Menge oder Wert, das Maximum des Erlaubten betragen;
  • die die Zahlung von Steuern erfordern;
  • deren Einfuhr die Lizenz einer staatlichen Einrichtung erfordert;
  • deren Einfuhr untersagt ist;
  • die für den Verkauf oder Gewinneinnahme bestimmt sind.

Der grüne Korridor ist gekennzeichnet mit einem grünen Achteck mit der Aufschrift "Zollkontrolle" in russischer und englischer Sprache. Er ist vorgesehen für Passagiere, die keine der oben genannten Waren befördern. Ein Passagier, der den grünen Korridor wählt, kann kontrolliert werden. Sollte bei ihm eine der oben genannten Waren gefunden werden, so kann er administrativ oder strafrechtlich belangt werden.

Wählen Sie den roten Korridor, wenn Sie sich bezüglich der verwendeten Regeln nicht sicher sind. So können Sie unangenehme Folgen vermeiden.

Sollten Ihnen bezüglich der Zollregeln nicht alles verständlich sein oder/und Sie zusätzliche Fragen dazu haben, wenden sich vor Eintritt in die Zone der Zollkontrolle an einen Mitarbeiter des Zolls!

Achtung! Die Nichtaufführung von schriftlich zu deklarierenden Waren in der Zollerklärung sowie unrichtige Angaben, sind ein Verstoß gegen die Zollregeln und können eine Strafe, Festnahme und (oder) Konfiszierung des Geldes, von Wertsachen und anderer Gegenstände sowie eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

Sollte der Passagier mit den Handlungen des Beamten der Zollbehörde nicht einverstanden sein, so hat er das Recht, einem übergeordneten Beamten gegenüber Widerspruch einzulegen oder sich an eine übergeordnete Zollbehörde, gemäß Zollgesetzbuch der Russischen Föderation, wie auch an andere vom russischen Gesetz dafür vorgesehene staatliche Organe zu wenden.