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Die Fluggesellschaft «Rossiya» verlängert den Ausverkauf von Flugtickets für eigene Flüge innerhalb Russlands.
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Ab dem 9. Dezember 2011 startet die Fluggesellschaft «Rossiya» den Ausverkauf der Flugtickets ihrer eigenen Flüge
Einführung eines neuen Fluges auf der Strecke St. Petersburg - Moskau
 
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Die STC „Russia“ ist bestrebt jedem Passagier einen hohen Service- und Sichherheitsstandard zu bieten
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Flüssigkeiten und Gele

Bestimmungen zur Ausfuhr von Flüssigkeiten und Gelen von Flughäfen Russlands

Am 27.08.2007 traten in der Russischen Föderation die „Bestimmungen zur Durchführung von Sicherheitskontrollen  vor und nach einem Flug„ in Kraft. Entsprechend dieser Bestimmungen wurden zusätzliche Einschränkungen zur Beförderung von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen eingeführt.

Beachten Sie:

  • Alle im Handgepäck transportierten Flüssigkeiten, Gele, Sprays, müssen in Behältnissen aufbewahrt werden, deren Größe 100 ml nicht übersteigt. Sie müssen in einer durchsichtigen Plastiktüte mit einem max. Inhalt von 1 Liter untergebracht sein. Jedem Passagier ist es gestattet, eine solche Plastiktüte mit sich zu führen. Eine Ausnahme bilden Medikamente, spezielle Diätprodukte, Kindernahrung.
  • Auch folgende Artikel sind als Handgepäck erlaubt:
      1. ein medizinisches Thermometer  – 1 je Passagier;
      2. Mercury-Blutdruckmessgerät (Quecksilber) in einer Standardverpackung – 1 je Passagier;
      3. Quecksilber-Barometer oder -Manometer ðòóòíûé, ein einer hermetischen Verpackung;
      4. Einweg-Feuerzeuge – 1 je Passagier;
      5. Trockeneis zur Kühlung leicht verderblicher Produkte – nicht mehr als 2 kg je Passagier;
      6. Wasserstoffperoxid  3%ig - nicht mehr als 100 ml je Passagier.
  • Flüssigkeiten und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 24 % müssen als registriertes Gepäck befördert werden.
  • Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 24 %, aber weniger als 70% müssen in handelsüblichen Behältnissen, nicht größer als 5 Liter, als registriertes Gepäck befördert werden – pro Person nicht mehr als 5 Liter.

Zollfreie Waren

Flüssigkeiten, die in den Geschäften des zollfreien Handels (Duty-Free-Shop) am Flughafen oder an Bord des Flugzeuges erworben wurden, müssen in einer versiegelten Plastiktasche verpackt sein. Die Versiegelung muss bestätigen, dass die Ware in einem Duty-Free-Shop am Flughafen oder an Bord des Flugzeuges am jeweiligen Reisetag gekauft wurde.

Wir möchten daran erinnern, dass bei Flügen von Flughäfen der EU, es den Passagieren nicht gestattet ist, in Duty-Free-Shops erworbene Flüssigkeiten und Gele, in Nicht-EU-Staaten zu befördern oder an Bord von Flugzeugen zu nehmen, die nicht in der EU registriert sind.

Dementsprechend bitten wir die Passagiere, die Flüssigkeiten und Gele rechtzeitig ins Gepäck umzupacken oder sie in durchsichtige Plastiktüten einzupacken, die man am Abflughafen erhalten kann.

Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir die Passagiere, früher am Flughafen einzutreffen.