Auskunftservice
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Sonderangebote in Russland
 
Die Fluggesellschaft «Rossiya» verlängert den Ausverkauf von Flugtickets für eigene Flüge innerhalb Russlands.
Spezialangebot für Europa
 
Ab dem 9. Dezember 2011 startet die Fluggesellschaft «Rossiya» den Ausverkauf der Flugtickets ihrer eigenen Flüge
Einführung eines neuen Fluges auf der Strecke St. Petersburg - Moskau
 
Wir bieten Nachtfüge auf der Strecke St. Petersburg - Moskau und zurück an.
 
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Die STC „Russia“ ist bestrebt jedem Passagier einen hohen Service- und Sichherheitsstandard zu bieten
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Übergepäck

Übergepäck - ist ein Teil des Gepäcks, der die vorgegebene Norm für Freigepäck überschreitet und damit kostenpflichtig ist.

Wenn Ihr Gepäck das zulässige Gewicht für Freigepäck überschreitet, gilt es als Übergepäck und wird zu kostenpflichtigen Bedingungen transportiert.

Das Übergepäck wird nach vorhergehender Absprache mit dem Beförderungsunternehmen zum Transport angenommen.

Ein Passagier, der Übergepäck transportieren möchte, muss das Beförderungsunternehmen vorher (bei der Platz-Reservierung oder beim Erwerb der Karte) über das Gewicht und die Anzahl der Gepäckstücke in Kenntnis setzen. Sollte diese Vorschrift nicht befolgt werden, so hat das Beförderungsunternehmen das Recht, das betreffende Gepäck nicht zum Transport anzunehmen.

  • Der Passagier hat die Möglichkeit, das Übergepäck im Voraus bei der Buchung zu bezahlen.
  • Das Übergepäck wird am Abflughafen vor Reisebeginn für den gesamten Flug oder bis zu einem beliebigen, im Ticket angegebenen Transfer-(Umsteige-)Punkt,  bezahlt.
  • Die Weiterbeförderung des Gepäcks wird am Transfer-(Umsteige-)Flughafen bezahlt.
  • Wenn der Passagier am Transferflughafen das Gewicht oder die Anzahl des Gepäcks über die zulässige Norm des Freigepäcks oder des bereits gezahlten Übergepäcks erhöht, so wird eine zusätzliche Gebühr bis zum im Ticket angegebenen Zielflughafen erhoben.
  • Bei einer Reduzierung des Gepäckgewichts erfolgt keine Erstattung.
  • Die Beförderung von Übergepäck auf Kredit ist nicht zulässig.
  • Die Bezahlung von Übergepäck erfolgt pro Kilo (Aufrundung).

Die Fluggesellschaft ist bei Nichtzahlung von Übergepäck oder Artikeln, die zum Übergepäcktarif transportiert werden sollen, berechtigt, das Gepäck oder den Passagier von der Beförderung auszuschließen.